Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Diese gelten als Basis für unsere Offerten und die Erteilung eines Auftrages schliesst deren Anerkennung durch den Besteller mit ein. Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Falle vor. Bestimmungen, welche von den AGB abweichen, können nur in schriftlicher Form und gegenseitigem Einverständnis vereinbart werden.
Allgemeines
Für alle Lieferungen gelten ausschliesslich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Käufers bedürfen unserer Zustimmung. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschrittes, sowie technisch bedingte Differenzen in Form, Farbe und Gewicht bleiben vorbehalten. Für das Einholen von Bewilligungen betreffend dem Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Lichtreklamen, Wegweisern etc. hat der Auftraggeber zu sorgen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Untergrund von Beschriftungen
Der Besteller stellt Fahrzeuge bei Fahrzeugbeschriftungen aller Art in gereinigtem, nicht gewachstem Zustand zur Verfügung. Falls die Expressdruckerei GmbH die Reinigung selbst ausführen muss verrechnen wir die entsprechenden Kosten nach Aufwand. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit / Verträglichkeit der Beschriftungen auf und mit dem Untergrund, auf welchem die Werbung angebracht wird. Muss für die Montage ein statischer Nachweis auf Verlangen des Bestellers erbracht werden, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Urheberrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber uns zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Künstlerische Entwürfe sind für den betreffenden Kunden reserviert, bleiben aber Eigentum der Druckerei und dürfen für andere Zwecke nur nach Vereinbarung weiter verwendet werden. Die Druckerei ist zum Aufdruck ihres Firmennamens oder ihrer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
Haftung für nicht abgeholte Originale
Für Originale, die nicht innerhalb von vier Wochen nach der Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
Haftung und Versicherung
Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, wonach diese ordnungsgemäss gesichert sind. Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, Layout- oder CADProgramme des Kunden verwendet werden müssen, werden nur die Originalprogramme des Herstellers akzeptiert. Für allfällige Schäden an der EDV-Einrichtung des Lieferbetriebes, welche durch fehlerhafte oder mit Computerviren behaftete, angelieferte Programme entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.
Datenspeicherung
Die Daten des Käufers werden, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzes zulässig ist, per EDV gespeichert und verarbeitet. Auf Wunsch archivieren wir die Daten gegen Gebühr. Eine Haftung für die Daten wird nicht übernommen.
Versand
Lieferungen erfolgen ab Rheinfelden auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen. Die dadurch bedingte Verpackung und das Porto werden gesondert verrechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportanstalten in Form einer Tatbestandsaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.
Mängelrüge, Gewährleistung
Reklamationen können nur innerhalb von fünf Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden. Das „Gut zur Ausführung“ oder eine aktuelle Vorlage entbindet uns von allen Haftungsansprüchen. Wir haften nicht für Fehler, die übersehen wurden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Sendung führen.
Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Haftung für den Schaden aus Mängeln der Ware wird von uns nicht übernommen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.
Lieferzeiten
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte, «Gut zum Druck») vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei uns und enden mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt.
Zwischenoriginale
Die von uns erstellten Zwischenoriginale sind sowohl hinsichtlich des Materials als auch der unzertrennlich damit verbundenen Arbeiten unser Eigentum. Bei verlangter Auslieferung werden diese verrechnet, andernfalls vernichtet.
Vom Kunden geliefertes Material
Für Material, das vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und evt. Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie dies der Druck vorschreibt. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens ein Exemplar mehr als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir zum vornherein jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für geliefertes Material auf die Druckpreise kann nicht gewährt werden.
Rechnungsstellung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat üblicherweise innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Das Rechnungsdatum soll nicht vor dem Lieferdatum liegen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Arbeiten, die sich über einen grösseren Zeitraum erstrecken, können entsprechende Teilzahlungen für Teilleistungen gefordert werden. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
Lieferung, Zahlungsbedingungen und Mehrwertsteuer
Preise verstehen sich als reine Kaufpreise, d.h. Entwurfs-, Montagearbeiten und ähnliche Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die in unserer Preisliste vorkommenden Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise pro Stück oder Exemplar. Preis- und Textanpassungen infolge technischer Änderungen bleiben vorbehalten.
Liefermenge
Bei Drucksachen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% möglich.
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Ware erfolgen.
Sortimentsangebot, Preisliste
Unser Angebot ist freibleibend. An Abbildungen, Planungen und Skizzen, sowie sonstige Unterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor – sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte sich aus irgendwelchen Gründen ein Abbau eines Artikels des Sortimentes als notwendig erweisen, obwohl sich dieser noch in der Preisliste befindet, kann vom Besteller nicht die Wiederaufnahme des Artikels gefordert werden. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf sämtlichen Verträgen mit unseren Kunden findet schweizerisches Recht Anwendung. Der ausschliessliche Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Expressdruckerei GmbH.
Stand: 2019
Allgemeines
Für alle Lieferungen gelten ausschliesslich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Käufers bedürfen unserer Zustimmung. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschrittes, sowie technisch bedingte Differenzen in Form, Farbe und Gewicht bleiben vorbehalten. Für das Einholen von Bewilligungen betreffend dem Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Lichtreklamen, Wegweisern etc. hat der Auftraggeber zu sorgen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Untergrund von Beschriftungen
Der Besteller stellt Fahrzeuge bei Fahrzeugbeschriftungen aller Art in gereinigtem, nicht gewachstem Zustand zur Verfügung. Falls die Expressdruckerei GmbH die Reinigung selbst ausführen muss verrechnen wir die entsprechenden Kosten nach Aufwand. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit / Verträglichkeit der Beschriftungen auf und mit dem Untergrund, auf welchem die Werbung angebracht wird. Muss für die Montage ein statischer Nachweis auf Verlangen des Bestellers erbracht werden, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Urheberrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber uns zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Künstlerische Entwürfe sind für den betreffenden Kunden reserviert, bleiben aber Eigentum der Druckerei und dürfen für andere Zwecke nur nach Vereinbarung weiter verwendet werden. Die Druckerei ist zum Aufdruck ihres Firmennamens oder ihrer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
Haftung für nicht abgeholte Originale
Für Originale, die nicht innerhalb von vier Wochen nach der Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
Haftung und Versicherung
Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, wonach diese ordnungsgemäss gesichert sind. Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, Layout- oder CADProgramme des Kunden verwendet werden müssen, werden nur die Originalprogramme des Herstellers akzeptiert. Für allfällige Schäden an der EDV-Einrichtung des Lieferbetriebes, welche durch fehlerhafte oder mit Computerviren behaftete, angelieferte Programme entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.
Datenspeicherung
Die Daten des Käufers werden, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzes zulässig ist, per EDV gespeichert und verarbeitet. Auf Wunsch archivieren wir die Daten gegen Gebühr. Eine Haftung für die Daten wird nicht übernommen.
Versand
Lieferungen erfolgen ab Rheinfelden auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen. Die dadurch bedingte Verpackung und das Porto werden gesondert verrechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportanstalten in Form einer Tatbestandsaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.
Mängelrüge, Gewährleistung
Reklamationen können nur innerhalb von fünf Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden. Das „Gut zur Ausführung“ oder eine aktuelle Vorlage entbindet uns von allen Haftungsansprüchen. Wir haften nicht für Fehler, die übersehen wurden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Sendung führen.
Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Haftung für den Schaden aus Mängeln der Ware wird von uns nicht übernommen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.
Lieferzeiten
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte, «Gut zum Druck») vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei uns und enden mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt.
Zwischenoriginale
Die von uns erstellten Zwischenoriginale sind sowohl hinsichtlich des Materials als auch der unzertrennlich damit verbundenen Arbeiten unser Eigentum. Bei verlangter Auslieferung werden diese verrechnet, andernfalls vernichtet.
Vom Kunden geliefertes Material
Für Material, das vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und evt. Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie dies der Druck vorschreibt. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens ein Exemplar mehr als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir zum vornherein jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für geliefertes Material auf die Druckpreise kann nicht gewährt werden.
Rechnungsstellung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat üblicherweise innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Das Rechnungsdatum soll nicht vor dem Lieferdatum liegen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Arbeiten, die sich über einen grösseren Zeitraum erstrecken, können entsprechende Teilzahlungen für Teilleistungen gefordert werden. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
Lieferung, Zahlungsbedingungen und Mehrwertsteuer
Preise verstehen sich als reine Kaufpreise, d.h. Entwurfs-, Montagearbeiten und ähnliche Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die in unserer Preisliste vorkommenden Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise pro Stück oder Exemplar. Preis- und Textanpassungen infolge technischer Änderungen bleiben vorbehalten.
Liefermenge
Bei Drucksachen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% möglich.
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Ware erfolgen.
Sortimentsangebot, Preisliste
Unser Angebot ist freibleibend. An Abbildungen, Planungen und Skizzen, sowie sonstige Unterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor – sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte sich aus irgendwelchen Gründen ein Abbau eines Artikels des Sortimentes als notwendig erweisen, obwohl sich dieser noch in der Preisliste befindet, kann vom Besteller nicht die Wiederaufnahme des Artikels gefordert werden. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf sämtlichen Verträgen mit unseren Kunden findet schweizerisches Recht Anwendung. Der ausschliessliche Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Expressdruckerei GmbH.
Stand: 2019